Rechtsanwalt Michael Felchner

Das Motto:
Kompetent und freundlich vor Ort

Ich wurde  1994 zur Anwaltschaft zugelassen.

Meine noch im selben Jahr in der Landeshauptstadt Wiesbaden begonnene selbständige Tätigkeit als Anwalt ist von Beginn an vornehmlich auf einen zivilrechtlichen Schwerpunkt ausgerichtet. Im Verlauf der Jahre entwickelten sich sodann Spezialisierungen, welche nach nun fast einem Vierteljahrhundert durchaus als gefestigt bezeichnet werden dürfen.

Der Umzug 2018 von Wiesbaden in den Rheingau-Taunus-Kreis ergab sich aus der über die Zeit gewachsenen Gewichtung der Mandate und Aufträge in der Region. Der aktuelle Standort in einer modernen, freundlichen und prosperierenden Stadt im Grüngürtel Wiesbadens trug eben diesem Umstand Rechnung und führte für die Klienten aus der Region überdies zu einer weitaus leichteren Erreichbarkeit und besseren Parkmöglichkeiten. Der in 2018 zunächst gewählte Standort im Stadtteil Bleidenstadt wurde im Herbst 2020 in größere Räumlichkeiten im Stadtteil Wehen verlegt.

Die allgemeinen Schwerpunkte der Kanzlei liegen vornehmlich im Zivilrecht, insbesondere im Verkehrsrecht, Familienrecht, Arbeitsrecht und darüber hinaus im  Jagd- und Waffenrecht.

In vertragsrechtlichen Angelegenheiten werde ich bevorzugt beratend tätig, bevorzugt für kleine und mittelständische Betriebe und Unternehmen, gerne aber auch für Verbraucher.

Das Verkehrsrecht zählt zu den in der Kanzlei häufig geführten Mandaten. Wir versuchen dem Klienten möglichst schnell zu seinen berechtigten Schadensersatzansprüchen zu verhelfen, indem wir zeitnah fachlich fundierte Korrespondenz mit den beteiligten Versicherungsunternehmen, Kfz-Sachverständigen und Behörden führen. Sind dabei auch Ordnungswidrigkeiten betroffen, kümmern wir uns für Sie natürlich gerne auch hierum. Ein regelmäßig stattfindender fachübergreifender Dialog mit Kfz-Sachverständigen und die hieraus gewachsenen Synergien und Erfahrungen kommen meinen Mandanten bei der Bearbeitung ihres Unfallschadens direkt zugute. Haben Sie selbst noch keinen Schadensgutachter an der Hand, empfehlen wir Ihnen gerne einen unserer Kontakte.

Im Familienrecht  berate ich meine Klienten zunächst ausführlich im Vorfeld eines gerichtlichen Verfahrens. Im Fokus steht für mich am Anfang immer eine umfassende Betrachtung und Analyse aller relevanten Umstände Ihres Falles. Ich biete danach zunächst den Versuch an, die bestehenden Konflikte durch angemessene und sachliche Kommunikation mit der Gegenpartei aufzuklären und wenn möglich zu schlichten, um die Sache in ruhigeres Fahrwasser zu bringen. Es liegt in der Natur der Sache, dass gerade familiäre Konflikte häufig sehr emotional besetzt und die Fronten daher oft verhärtet sind. Der ausgewogene Dialog mit der Gegenpartei dient dem Zweck, "die Spreu vom Weizen zu trennen" um auf diesem Wege die Kernthemen vom emotionalen Ballast zu trennen. Diese Vorgehensweise führt zumeist zu einer erheblichen Vereinfachung des weiteren Vorgehens. Soweit sich absehbar keine außergerichtliche Lösung erzielen lässt, vertrete ich Ihren Fall vor Gericht bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung mit allem gebotenen Nachdruck.

Einen Teil meiner freien Zeit widme ich dem Thema Jagd und der Natur. Als Mitglied im Landesjagdverband Hessen und Jagdverein Untertaunus e. V.  bilde ich als Dozent seit 2009 Jungjägeranwärter im Jagd- und Waffenrecht  aus.
Meine jagdlich aktiven Klienten wie auch Sportschützen und sonstige Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis berate ich daher gerne in den einschlägigen Rechtsgebieten mit anwaltlichem Schwerpunkt.

Den Bereich Arbeitsrecht behandle ich ebenfalls schon mit langjähriger Erfahrung, primär für kleinere und mittelständische Unternehmen. Von 2014 bis 2021 hielt ich regelmäßig im Rahmen der sog. "Personalentscheider-Netzwerktreffen (PEN) für die Region Mainz-Wiesbaden" mehrmals im Jahr aktuelle arbeitsrechtliche Vorträge. Nähere Informationen, Fotos und Presseberichte hierzu finden sich in meiner Rubrik "News/Presse" sowie unter www.persolinus.de und www.mainzer-personalentscheider.de.

Im Rahmen meiner anwaltlichen Tätigkeit bin ich schon seit gut 25 Jahren als rechtlicher Berufsbetreuer und Verfahrenspfleger tätig und habe in diesem Bereich sehr viel Erfahrungen sammeln können. Im Zuge der umfanreichen Novellierung des Betreuungsrechts im Jahre 2023 wurde auch ich bei meiner Stammbehörde (Rheingau-Taunus-Kreis) als Berufsbetreuer registriert. Im Zusammenhang mit einer rechtlichen Betreuung  kommen zahlreiche Fragen auf, sowohl bei der betroffenen Person, als auch bei den Angehörigen. Die in diesem Zusammenhang relevanten Felder decke ich mit meiner Spezialisierung in diesem Bereich umfassend ab. Auch die immer häufiger auftretenden Fragen nach Gestaltung und Umsetzung eigener Vorsorge im Sinne von Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und  Patientenverfügungen beantworte ich meinen Mandanten ebenfalls mit fundiertem Fachwissen und erarbeite insoweit langfristig tragfähige Lösungskonzepte.

Ich bin darüber hinaus auch als Ergänzungspfleger in Kindschaftssachen und als Nachlasspfleger in Nachlassangelegenheiten gerichtlich bestellt.

In all den vorgenannten Tätigkeitsbereichen versuche ich stets, die im Raum stehenden Konflikte zunächst im außergerichtlichen Umfeld durch die Erarbeitung passender Lösungsmodelle zu schlichten, da die Erfahrung zeigt, dass geordnete Strukturen und vorausblickende Gestaltung von Rechtsverhältnissen Konfliktpotenziale erheblich minimieren und damit natürlich auch Kosten (und Nerven) für langwierige Prozesse einsparen. Ist dies im Einzelfall nicht möglich, werde ich für Sie selbstverständlich auch im Umfeld der streitigen Konfliktlösung, bis hin zur Prozessführung, tätig.

Zur ständigen Weiterbildung und zum Erfahrungsaustausch mit Kollegen bin ich Mitglied im Deutschen Anwaltverein.