Mandat

Ziel ist es, mit Ihnen möglichst kurzfristig Ihr Anliegen zu erörtern. Deshalb sind wir bemüht, Ihnen schnellstmöglich einen Termin anzubieten.
Die persönliche Besprechung liegt uns am Herzen, damit wir verstehen, was für Sie besonders wichtig ist.

Erschöpft sich die anwaltliche Tätigkeit in einer ersten und einzigen mündlichen Beratung, werden hierfür - selbst bei hohen Streitwerten -  maximal 190,00 Euro plus Auslagen und Mwst. berechnet, vorausgesetzt Sie beauftragen den Anwalt als Verbraucher. Für Unternehmer gilt diese Kappungsgrenze nicht.

Kommt es nach der ersten Beratung zur Mandatsübernahme, richten sich die Anwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz in seiner jeweils gültigen Fassung und bemessen sich nach dem Gegenstandswert/Streitwert.

In bestimmten Fällen ist es ratsam und auch nötig, über eine Honorarvereinbarung zu sprechen, welche wir mit Ihnen individuell erarbeiten.

Sofern eine Rechtsschutzversicherung hinter Ihnen steht, rechnen wir die von dort gedeckten Gebühren direkt dort ab.

In jedem Fall werden wir Ihnen eine transparente Übersicht über die wahrscheinlich anfallenden Gebühren und weiteren Verfahrenskosten erstellen.

Sollten Sie aus wirtschaftlichen Gründen nicht in der Lage sein, für die Kosten Ihrer anwaltlichen Vertretung aufzukommen, arbeiten wir für Sie in gerichtlichen Angelegenheiten auch bei Gewährung von Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe.