Schuldnerberatung

RAUS AUS DEN SCHULDEN!

Die Kanzlei Felchner steht für Ihre Klienten auch als Schuldnerberatungsstelle in Taunusstein zur Verfügung.

Die Beratung bieten wir im Taunussteiner Büro als Teil eines bundesweiten Netzwerks an. Wir richten unser Dienstleistungsangebot primär an die Bürger des Rheingau-Taunus-Kreises und  der Landeshauptstadt Wiesbaden.

Rechtsanwalt Michael Felchner berät Sie im persönlichen Gespräch vor Ort kompetent und freundlich. Die erste Beratung kostet Sie nichts. Sie dient zunächst der Orientierung und natürlich auch bereits der Ermittlung der tatsächlichen Schulden und der allgemeinen Lebenssituation. Liegt nach einer solchen Auswertung eine drohende oder gar bereits eingetretene Überschuldung vor, ist es Zeit zu handeln! Zu spät dafür ist es nie, aber je früher man agiert, desto weniger muss man - aus der Not heraus - reagieren.

Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihren Schulden und Ihrer Überschuldung wieder entkommen können und begleiten Sie als Schuldenberater auch auf Ihrem Weg in die Privatinsolvenz.

Unsere Philosophie dabei ist es, Sie nicht nach abgeschlossener Verhandlung mit Ihren Gläubigern wieder ziehen zu lassen, sondern wir stellen für Sie auch den evtl. erforderlichen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.

Die Ihnen für die diesseits zu erbringenden Dienstleistungen entstehenden Kosten rechnen wir fair und transparent ab. Wir zeigen Ihnen dabei, dass es auch Ihnen gelingt, diese Kosten aufzubringen, denn Sie werden sehen, bereits nach der Erstberatung wird Ihnen bewusst werden, dass die Investition in eine solide und fundierte Beratung allemal sinnvoller ist, als über Jahre hinweg mit den Gläubigern notgedrungen Ratenzahlungsvereinbarungen zu treffen, ohne dass diese dem angestrebten Ziel gewidmet sind, vorzeitig - also vor vollständiger Begleichung der Schuld - aus den Schulden wieder herauszukommen. Diese - zumeist wenig sinnvollen - Ratenzahlungen werden Sie mit Aufnahme unserer Tätigkeit beenden (sofern keine sog. "gefährlichen Gläubiger" wie Vermieter und Energieversorger zu den Gläubigern gehören) und siehe da: es sind dann wieder Mittel frei, womit Sie sich bequem auch unsere Dienstleitung leisten und sich damit eine greifbare Perspektive zur Schaffung der Grundlagen für eine Schuldenfreiheit erarbeiten können.

Die aufzubringenden Kosten richten sich nach der Anzahl Ihrer Gläubiger und werden Ihnen bei der Erstberatung transparent und abschließend erläutert.

Wir nehmen Sie und Ihr Anliegen ernst!

Gegenstand der Erstberatung wird sein, Ihnen einen verständlichen Überblick zum Verfahrensablauf zu geben. Insoweit orientieren wir uns an der Insolvenzordnung und den übrigen einschlägigen gesetzlichen Grundlagen. Sobald wir Sie als KlientIn aufgenommen haben,  wenden wir uns anhand der uns von Ihnen überlassenen Gläubigerkorrespondenzen (Forderungs- und Mahnschreiben, Mahn- und Vollstreckungsbescheide, Urteile, Inkassoschreiben, Rechnungen usw.) schriftlich an all Ihre Gläubiger und klären dort die Höher der Forderungen ab. Sobald die Forderungen auf diesem Wege vollständig geklärt sind, erarbeiten wir mit Ihnen anhand Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse und Möglichkeiten ein individuelles Konzept für ein außergerichtliches Vergleichsangebot (also ein Angebot zur einvernehmlichen Klärung Ihrer Verbindlichkeiten mit dem jeweiligen Gläubiger).  Damit soll (und muss nach der Insolvenzordnung) nach vorgegebenen Regeln der Versuch einer Einigung mit ALLEN Gläubigern unternommen werden. Es ist dabei also das Ziel, durch einen solchen schriftlichen Vergleich (einvernehmliche Vereinbarung mit allen Gläubigern, bei dem keiner seinem quotalen Anteil nach benachteiligt werden darf) ein gerichtliches Insolvenzverfahren zu vermeiden. Scheitert der Vergleich, erhalten Sie hierüber eine schriftliche anwaltliche Bestätigung. Diese Bestätigung ist dann für sie die "Eintrittskarte" für die Stellung eines Antrags auf Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens. Und gerade dabei werden Sie Begleitung und Unterstützung benötigen, welche Sie von uns erhalten und Ihnen hierfür keine gesonderten Kosten berechnet werden.

Sie erreichen die Schuldnerberatungsstelle telefonisch unter der Nummer 06128-6050780 und  per E-Mail unter kontakt@ra-schuldnerberatung.

RA Schuldnerberatung Taunusstein