RAUS AUS DEN SCHULDEN!
Die Kanzlei Felchner steht auch als Anlaufstelle zur Schuldnerberatung in Taunusstein zur Verfügung.
Die Beratung bieten wir im Taunussteiner Büro als Teil eines bundesweiten Netzwerks an. Wir richten unser Dienstleistungsangebot primär an die Bürger des Rheingau-Taunus-Kreises und der Landeshauptstadt Wiesbaden. Alternativ zur persönlichen Beratung stehen Ihnen natürlich auch alle üblichen digitalen Kanäle zur Verfügung. Wir können Ihr Anliegen mit Ihnen also auch per Zoom, Teams, FaceTime o. ä. erörtern.
Die erste Beratung kostet Sie nichts. Sie dient zunächst der Orientierung und natürlich auch bereits der groben Ermittlung Ihrer tatsächlichen Schulden und Ihrer allgemeinen Lebenssituation. Liegt nach einer solchen Auswertung eine drohende oder gar bereits eingetretene Überschuldung vor, ist es Zeit zu handeln! Zu spät dafür ist es nie, aber je früher man agiert, desto weniger muss man - aus der Not heraus - reagieren.
Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihren Schulden und Ihrer Überschuldung mittelfristig wieder entkommen können und begleiten Sie im Bedarfsfall auch auf Ihrem Weg in die Privatinsolvenz.
Die Ihnen für die zu erbringenden Dienstleistungen entstehenden Kosten legen wir Ihnen im Vorfeld der Mandatsannahme transparent dar. Wir zeigen Ihnen dabei, dass es auch Ihnen gelingt, diese Kosten aufzubringen, denn Sie werden sehen, bereits nach der Erstberatung wird Ihnen bewusst werden, dass die Investition in eine solide und fundierte Beratung und Begleitung allemal sinnvoller ist, als über Jahre hinweg mit den Gläubigern notgedrungen Ratenzahlungsvereinbarungen zu treffen, ohne dass diese dem angestrebten Ziel Rechnung tragen, vorzeitig - also vor vollständiger Begleichung der Schuld - aus den Schulden wieder herauszukommen. Diese - zumeist wenig sinnvollen - Ratenzahlungen werden Sie mit der Mandatserteilung beenden (sofern keine sog. "gefährlichen Gläubiger" wie Vermieter und Energieversorger zu den Gläubigern gehören) und siehe da: es sind dann wieder Mittel frei, womit Sie sich nun auch den Service einer kommerziellen Schuldnerberatung leisten und sich damit eine realistische Perspektive zur Schaffung der Grundlagen für eine künftige Schuldenfreiheit schaffen können.
Die aufzubringenden Kosten richten sich nach der Anzahl Ihrer Gläubiger und werden Ihnen bei der Erstberatung transparent und abschließend erläutert.
Wir nehmen Sie und Ihr Anliegen ernst!
Gegenstand der Erstberatung wird sein, Ihnen einen verständlichen Überblick zum Verfahrensablauf zu geben. Insoweit orientieren wir uns an der Insolvenzordnung und den übrigen einschlägigen gesetzlichen Grundlagen. Sobald Sie das Mandant erteilt haben, werden anhand der von Ihnen überlassenen Gläubigerkorrespondenzen (Forderungs- und Mahnschreiben, Mahn- und Vollstreckungsbescheide, Urteile, Inkassoschreiben, Rechnungen usw.) all Ihre Gläubiger zum Zwecke der Klärung der konkreten Höher Ihrer Verbindlichkeiten angeschrieben. Sobald die Schulden auf diesem Wege vollständig geklärt sind, wird mit Ihnen anhand Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse und Möglichkeiten ein individuelles Konzept für ein außergerichtliches Vergleichsangebot (also ein Angebot zur einvernehmlichen Klärung Ihrer Verbindlichkeiten mit dem jeweiligen Gläubiger) erarbeitet. Damit soll (und muss nach der Insolvenzordnung) nach vorgegebenen Regeln der Versuch einer außergerichtlichen Einigung mit ALLEN Gläubigern unternommen werden. Es ist dabei also das Ziel, durch einen solchen schriftlichen Vergleich (einvernehmliche Vereinbarung mit allen Gläubigern, bei dem keiner seinem quotalen Anteil nach benachteiligt werden darf) ein gerichtliches Insolvenzverfahren zu vermeiden. Scheitert der Vergleich, erhalten Sie hierüber eine schriftliche anwaltliche Bestätigung. Diese Bestätigung ist dann für sie die "Eintrittskarte" zur Stellung eines Antrags auf Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens.
Rufen Sie uns gerne unter der Nr. 06128-6050780 an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an kontakt@raschuldnerberatung.de.
Weitergehende Informationen finden Sie unter:
